Fragen und antworten für betroffene von multipler sklerose

Soll ich als von multipler sklerose betroffene person meinen kontrolltermin wahrnehmen?

In Ordinationen – und noch viel mehr in Spitalsambulanzen – besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, da sich dort naturgemäß viele Menschen auf engem Raum aufhalten und natürlich auch die Wahrscheinlichkeit höher ist, auf eine infizierte Person zu treffen. Daher sollten Besuche dort – ebenso wie andere Sozialkontakte – auf ein Mindestmaß reduziert werden.

 

ES GILT HIER, VERSCHIEDENE SZENARIEN ZU UNTERSCHEIDEN:

 

  1. Mir geht es gut, ich habe keinen speziellen Bedarf und will lediglich meinen schon länger geplanten Ambulanztermin wahrnehmen:
    In diesem Fall bleiben Sie zu Hause und holen die Kontrolle nach Abklingen der Pandemie nach.

  2. Mir geht es gut, ich brauche allerdings ein neues (Dauer)-Rezept für meine Immuntherapie:
    In diesem Fall nehmen Sie bitte mit Ihrer Neurologin bzw. Ihrem Neurologen Kontakt auf, um nachzufragen, ob das Rezept aufgrund der besonderen Ereignisse nicht auch auf dem Postweg zugestellt werden kann.

  3. Ihr Termin dient der Verabreichung einer Immuntherapie in regelmäßigen Abständen:
    Die Dringlichkeit, aber auch das eventuelle Risiko der Verabreichung, ist vom jeweiligen Präparat abhängig (siehe dazu auch „Muss ich meine Immuntherapie pausieren?“). Die Verabreichung von Tysabri® scheint mit keinem besonderem Risiko assoziiert zu sein, gleichzeitig sollten hier lange Therapiepausen prinzipiell vermieden werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall aber trotzdem Ihre Neurologin bzw. Ihren Neurologen, um abzuklären, ob dort spezielle Vorkehrungen für die Verabreichung getroffen wurden (z.B. Terminverschiebungen, um die Besucherfrequenz zu reduzieren, etc.).
    Bei den anderen Immuntherapien, die in längerem Abstand verabreicht werden, kontaktieren Sie bitte Ihre Neurologin bzw. Ihren Neurologen, um zu besprechen, ob diese Therapie nicht verschoben werden soll.

Routinemäßige MRT-Verlaufskontrollen können und sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

 

Wenn Sie einen Schub haben, der eine relevante Beeinträchtigung verursacht, kontaktieren Sie Ihre Neurologin bzw. Ihren Neurologen, um den besten Zeitpunkt für die Verabreichung einer Kortisonstoßtherapie abzusprechen (idealerweise sollten Sie zu Tagesrandzeiten kommen, um mit möglichst wenigen anderen Patientinnen und Patienten in Kontakt zu kommen).

 

Quelle: Multiple Sklerose Gesellschaft Wien. Diese Information wurde am 13. März 2020 von Univ.-Prof. Dr. Fritz Leutmezer erstellt.


Medikamentenverschreibung ohne papierrezept

Kassenärztinnen und Kassenärzte können Medikamente verschreiben, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen.

Dieses neue Service kann bei Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden, die mit e-Medikation arbeiten.

 

Konkret bedeutet das für die Patientinnen und Patienten:

  • Sie oder er meldet sich telefonisch bei seiner Kassenärztin bzw. seinem Kassenarzt.
  • Die Kassenärztin bzw. der Kassenarzt verschreibt die benötigten Medikamente.
  • Das Rezept wird wie gewohnt ausgestellt. Die Informationen, welches Medikament abgegeben werden soll, gelangt über die e-Medikation elektronisch von der Arztpraxis in die Apotheke.
  • Die verschriebenen Medikamente können ohne Papierrezept unter Angabe von Name und Sozialversicherungsnummer in der Apotheke abgeholt werden. Es kann auch eine andere Person (z.B. ein Angehöriger, Betreuungsperson) das Medikament für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten abholen. 

sicherheitsmaßnahmen in spitälern und pflegewohnhäusern

Aufgrund der aktuellen COVID-Entwicklung hat der Wiener Krankenanstaltenverbund am 13. März 2020 umfassende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz seiner Spitäler und Pflegewohnhäuser angekündigt. Ziel der Maßnahmen ist es, das Auftreten von COVID-Infektionen in seinen Einrichtungen nach Möglichkeit zu verhindern. Entscheidend ist dabei ein restriktives Zutrittssystem.

 

Einlass nur mit persönlicher Authentifikation und Reduktion der Spitalsbesuche

In den KAV-Spitälern und Pflegewohnhäusern erhält nur noch Zutritt, wer sich mit seinen Personendaten ausweisen kann.

 

Generelles Ziel ist es, die Besuche in den Spitälern und Pflegeeinrichtungen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, bis die COVID-Epidemie eingegrenzt werden kann. Mit der Anzahl an Personen, welche die Gesundheitseinrichtungen betreten, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit des Viruseintrags in das Herz unserer Gesundheitsinfrastruktur. Was für den gesamten öffentlichen Raum gilt, gilt für Gesundheitseinrichtungen ganz besonders. Es ist entscheidend, Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken. Kranke und ältere Menschen sind einer besonderen Gefahr ausgesetzt und müssen daher ganz besonders geschützt werden.

 

Generell gilt ab sofort in allen Einrichtungen des KAV ein Besuchsverbot von volljährigen Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern. Besuche von minderjährigen Patientinnen und Patienten sind jeweils maximal einer Person gestattet. Begleitungen von Minderjährigen und betreuungsbedürftigen Personen sind ebenfalls erlaubt und maximal einer Person gestattet.

 

In Ausnahmefällen sind einzelne Besucherinnen bzw. Besucher (max. 1 Besucher/Tag) auch für volljährige Patientinnen und Patienten gestattet. Dazu zählen Besuche bei Müttern mit Neugeborenen. Sie sind maximal einer Person am Tag gestattet. Auch Patientinnen und Patienten mit einer langen Aufenthaltsdauer (>7 Tage) dürfen vereinzelt von maximal einer Person am Tag besucht werden. Ebenfalls ausgenommen sind Patientinnen und Patienten und sowie Bewohnerinnen und Bewohner in einer kritischen Lebensphase. Aber auch hier gilt, dass 1 bis maximal 2 Besucherinnen und Besucher am Tag Zutritt erhalten.

 

„Menschen nach einer OP, einer Geburt oder mit einer schweren Erkrankung müssen geschützt werden. Sie gehören genauso zur vulnerablen Gruppe, wie ältere Menschen sowie Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen“ so Dr. Michaela Riegler-Keil, Ärztliche Direktorin des Kaiser-Franz-Josef Spitals. „Wir wissen, dass dies drastische Maßnahmen sind. Aber nur so können wir den notwendigen Schutz bieten. Wir bitten daher alle unsere Patientinnen und Patienten sowie Ihre Angehörigen um ihre Mithilfe“.

 

Klinische Checks an gesicherten Eingängen

Analog zu den Security-Checks an Flughäfen wird der Zugang zu unseren Spitälern und Pflegewohnhäusern ab sofort auf einen zentralen Sammelpunkt vor den Gebäuden konzentriert. Dies wird in Abhängigkeit den baulichen Voraussetzungen der einzelnen Standorte technisch unterschiedlich umgesetzt. Ärztinnen und Ärzte des Ärztlichen Funkdienstes führen einen klinischen Check durch, auf Basis dessen über die Zutrittserlaubnis entschieden wird.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen sich aus, werden registriert und melden ihren Gesundheitszustand. Sind sie gesund, erhalten sie Zutritt.
  • Patientinnen und Patienten weisen sich aus, werden mittels kontaktlosem Fiebermessen sowie einer Anamnese klinisch begutachtet, werden registriert und erhalten eine Zutrittserlaubnis, wenn kein COVID-Verdacht vorliegt. Liegt ein COVID-Verdacht vor, entscheidet die stationäre Aufnahmenotwendigkeit über den Zutritt ins Krankenhaus.
  • Besucherinnen und Besucher werden nur zugelassen, wenn sie den geltenden Ausnahmeregelungen entsprechen und über eine Zutrittsgenehmigung verfügen. Sie weisen sich aus, werden mittels kontaktlosem Fiebermessen sowie einer Anamnese klinisch begutachtet, werden registriert und erhalten eine Zutrittserlaubnis, wenn kein COVID-Verdacht vorliegt. Mittels Leitsystemen und Informationsmaterialien werden alle BesucherInnen vor Ort entsprechend informiert. An den Zugängen zu den KAV-Einrichtungen werden keine PCR-Tests zur Abklärung von COVID-Infektionen durchgeführt. 

© 2020 Multiple Sklerose Gesellschaft Wien, All rights reserved.