Lockdown und Reisen bzw. Schifahren - was ist erlaubt?

Weil „Schifahren is des leiwandste“... und deshalb darf es den ÖsterreicherInnen verständlicherweise während eines Lockdowns nicht genommen werden. Zumal es der körperlichen Fitness hilft. Es gilt: Kein Lockdown für Seilbahnen! Sie dürfen also mit 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht und Abstandsregel auf die Berge – neben dem enormen Spaßfaktor an der frischen Luft, Kondition und Ausdauer sowie das Herz-Kreislaufsystem trainieren. 

Die Skigebiete in Österreich dürfen öffnen, obwohl die Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erneut einen Lockdown verhängt. 

 

In diesem Zusammenhang greifen die bereits bekannten Ausnahmen. Was in Sachen Reisen erlaubt ist – und was nicht – wird hier geklärt: 

Erlaubt ist ein Aufenthalt am Zweitwohnsitz, z.B. Wochenendhaus oder -wohnung. 

Urlaub im Hotel/Appartement in Österreich ist derzeit nicht erlaubt. Es gilt ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe (darunter auch Campingplätze), von dem beispielsweise Kurgäste oder Dienstreisende ausgenommen sind.

Auslandsreisen sind aus jetziger Sicht nicht verboten. Laut Ministerium wird die Reisefreiheit mit der neuerlich verhängten COVID-19-Notmaßnahmenverordnung nicht beschränkt. Daher bleibt auch die Fahrt zum Flughafen erlaubt. Zu beachten sind natürlich die Einreisebestimmungen des Reiselandes – und die Bestimmungen für die Rückkehr nach Österreich. Die aktuellen Regelungen finden Sie auf www.oeamtc.at/urlaubsservice.

 

Stornierung bereits gebuchter Reisen: 

Dies hängt vom Einzelfall ab. Zunächst kommt es auf den Beginn der Reise an – ist dieser erst im Dezember, ist derzeit noch nicht klar, ob ein kostenloses Storno aufgrund des Pauschalreisegesetzes möglich ist. Oft hilft aber ein Blick in die Geschäftsbedingungen, denn viele Reiseveranstalter bieten kulante Stornomöglichkeiten bis knapp vor Reisebeginn an. 

Viele Reisende haben auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. 

Steht die Reise bereits unmittelbar bevor, ist für eine mögliche Stornierung von der Situation vor Ort abhängig: Unterscheidet sich diese nicht wesentlich vom Zeitpunkt der Buchung, wird eine kostenlose Stornierung nicht möglich sein – anders sieht es aus, wenn das betreffende Land die Einreise verbietet. Man sollte jedenfalls unbedingt mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro Kontakt aufnehmen.

Wer seinen Urlaub bereits angetreten hat und sich derzeit in einem Hotel, einer Pension oder einem anderen Beherbergungsbetrieb befindet, ist vom Betretungsverbot ausgenommen und kann bis zur ursprünglich gebuchten Dauer bleiben.

 

Aktuelle Reiseinformationen

Alle aktuellen Regelungen bezüglich Ein- und Ausreiseregelungen findet man im Urlaubsservice des Mobilitätsclubs unter: www.oeamtc.at/urlaubsservice oder unter www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/

Die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung stehen Clubmitgliedern kostenlos zur Seite, sowohl per Telefon und Mail als auch an den jeweiligen Stützpunkten, unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen – alle Infos unter ww.oeamtc.at/rechtsberatung.