Ski amadé GmbH: Kostenrückerstattung bei Ski-Saisonkarten 2019/20

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums auf die aliquote Rückerstattung der Saisonkartenkosten für die pandemiebedingt vorzeitig abgebrochene Skisaison 2019/20 geklagt. In dem konkreten Fall hatte sich die vereinbarte Gültigkeit der Skisaisonkarte um 24 Prozent bzw. 49 Tage verkürzt. 

 

Das Landesgericht (LG) Salzburg urteilte nun, dass diese 24 Prozent des bereits gezahlten Ticketpreises an den Käufer zurückerstattet werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Die pandemiebedingte behördliche Betriebssperre stellte ein Ereignis höherer Gewalt dar. Die Liftbetreiber konnten ihre Leistungen aus dem Vertrag nicht mehr erbringen. Daher erlischt für den Zeitraum der Schließung auch die Zahlungspflicht der Skigäste. Da die Konsumenten das Entgelt für die Saisonkarten bereits im Voraus gezahlt hatten, haben sie einen aliquoten Rückzahlungsanspruch für die Dauer der Schließung. Die Ski amadé GmbH muss daher 330 Euro an die vom VKI vertretene Familie bezahlen. Das Gericht stellt auch klar, dass der Rückersatzanspruch unabhängig davon ist, wie oft die Konsumenten die Saisonkarten bis zum vorzeitigen Saisonende genutzt haben.