Tipps und Hinweise vom ÖAMTC

Fotografieren im Urlaub

Achtung bei Motiven und Bildverbreitung

 

Erinnerungen an den Urlaub hält man am besten mit Fotos und Videos fest. "Aber Achtung: Viele Länder haben spezifische Vorschriften bezüglich erlaubter Motive und anschließender Bildverbreitung. Diese sollte man kennen, damit der Urlaub problemlos verläuft und kein rechtliches Nachspiel hat", rät ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Die Expertin stellt einige Regeln vor.

 

Ärger kann man sich z.B. einhandeln, wenn man Fotos von Kunstwerken in sozialen Netzwerken postet und damit öffentlich zugänglich macht. Diese sind meist urheberrechtlich geschützt – erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erlischt das Urheberrecht. "Das Fotografieren von Bauwerken auf öffentlicher Straße wiederum unterliegt in den meisten Ländern der sogenannten Panoramafreiheit: Diese erlaubt es, die äußere Ansicht bleibender Werke an Straßen oder Plätzen durch Fotografieren abzulichten und die Aufnahmen zu veröffentlichen", weiß die Expertin. "Aber Achtung: Wer ein berühmtes Bauwerk mit einer Drohne fotografiert und das Bild ins Netz stellt, kann durchaus Probleme bekommen – die Panoramafreiheit gilt in diesem Fall meist nicht mehr, weil Luftbild-Aufnahmen mehr zeigen, als man von der Straße aus mit eigenen Augen sehen kann."

 

Bei Personen immer Einverständnis nötig, in Europa Militäranlagen oft tabu

"Eine Regel gilt in allen Ländern: Möchte man einheimische Personen fotografieren oder filmen, sollte man unbedingt vorher um Erlaubnis bitten – und ein Nein als Antwort respektieren", rät die ÖAMTC-Expertin. "Für Fotos mit Minderjährigen ist außerdem die Zustimmung der Eltern nötig." Fotografie-Verbote gelten außerdem in vielen Museen, Kirchen und anderen Sehenswürdigkeiten.

 

"Wer innerhalb Europas reist, sollte mit der Kamera insbesondere vor militärischen Anlagen Halt machen", sagt Kosnar. "So ist z. B. in Griechenland und Zypern das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen wie Flughäfen oder Häfen verboten. Anderenfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen." Auch in Russland ist das Ablichten militärischer Einrichtungen verboten – gleiches gilt für bestimmte technische Anlagen. Vorsicht: Entsprechende Fotografie-Verbote sind nicht immer eindeutig ausgewiesen.

 

Fotografieren in der Ferne – strenge Regeln und Strafen, sogar Haft möglich

In den meisten muslimischen bzw. arabischen Ländern ist das Fotografieren von Anlagen strategischer Bedeutung (u.a. staatliche Gebäude und Botschaften) verboten. Auch von Flughäfen, Bahnhöfen, Polizeistationen und Uniformierten dürfen keine Aufnahmen gemacht werden. Bei Kirchen, Moscheen oder Tempeln sollte man vorsichtig sein – auch hier ist Fotografieren häufig untersagt. "Bei Missachtung der Verbote drohen neben der Beschlagnahmung der Kamera bzw. des Smartphones auch Strafen, im schlimmsten Fall sogar Verhaftung", warnt die ÖAMTC-Expertin.

  

 

Vorsicht beim Souvenirkauf im Urlaub

Oftmals Genehmigung nötig – sonst sogar Freiheitsstrafe möglich

 

Wer für sich und seine Lieben Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen möchte, soll gewarnt sein: "Wer Produkte aus Tier- und Pflanzenarten kauft, die vom Aussterben bedroht sind, macht sich strafbar. Ein illegales Einführen in die EU kann Strafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren zur Folge haben", weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Über 35.000 bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt – der Handel wird kontrolliert und wo nötig eingeschränkt bzw. gänzlich verboten. Für die Einfuhr zwar geschützter, aber erlaubter Souvenirs benötigt man eine gültige CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrgenehmigung. Die Expertin rät: "Urlauber sollten sich unbedingt vorab erkundigen, für welche Produkte ein generelles Ausfuhrverbot besteht und für welche man eine Bewilligung benötigt."

 

Wofür man eine Bewilligung braucht, Vorsicht bei Strandfunden und Kunst

Beliebte Souvenirs, für die man eine Bewilligung benötigt, sind u.a. Schmuck aus verschiedenen Korallenarten, Produkte aus Reptilienhaut wie Gürtel oder Handtaschen, Schlüsselanhänger mit eingegossenen Seepferdchen sowie Objekte aus Wildvogel-Federn. Auch bei Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten – diese dürfen in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. Genereller Tipp der ÖAMTC-Expertin zum Souvenirkauf: "Im Zweifelsfall nimmt man vom Kauf lieber Abstand." Kosnar warnt außerdem: "Achtung bei Strandfunden – unter Muscheln und Schnecken können geschützte Arten sein."

 

Außerdem sollte man die landesspezifischen Bestimmungen zur Ausfuhr bestimmter Produkte kennen: So ist in Kroatien die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen sowie von Trüffeln ohne Genehmigung verboten. Und in Griechenland darf man keine Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums ausführen.

 

Generell verboten: Produkte aus Hörnern, Zähnen und Fellen gefährdeter Tiere

Grundsätzlich als Souvenir verboten sind beispielsweise Musikinstrumente aus Schildkrötenpanzer sowie Schnitzereien aus Zähnen bzw. Hörnern von Elefant, Nashorn und Walknochen. Die Finger lassen sollte man auch von Produkten aus Wildkatzenfell und Taschen mit Leoparden- und Tigerfell. "Der Handel mit Shahtoosh-Tüchern, gefertigt aus der Wolle der gefährdeten Tibet-Antilope, ist strafbar", so die ÖAMTC-Expertin. "Alternativ eignet sich Pashmina aus Kashmir."

 

Bei erlaubten Souvenirs Zollfreigrenzen beachten: 430 Euro bei Flugreisen

Unbedenkliche Souvenirs sind u.a. Handwerk aus Draht und Blech, Flechtarbeiten wie Körbe und Tischsets, Schmuck aus Glas und Steinen, Töpferwaren und Steinskulpturen. "Doch auch die Einfuhr erlaubter Mitbringsel kann teuer werden – nämlich dann, wenn die Zollfreigrenze überschritten wird", warnt Kosnar. "Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430 Euro bei Flugreisenden bzw. maximal 300 Euro bei anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden." Prinzipiell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen haben – sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt.

 

Gut informiert mit der neuen ÖAMTC-App "Meine Reise"

Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen aller Länder weltweit findet man auch in der neuen ÖAMTC-App "Meine Reise" – neben weiteren nützlichen Hinweisen für einen stressfreien Urlaub, zugeschnitten aufs jeweilige Reiseland. Bestimmungen im Straßenverkehr, Infos zu Sehenswürdigkeiten, Nahverkehrspläne und Kartenmaterial sind ebenso enthalten wie Reise-Checkliste, Reise-Kassa und Audio-Sprachführer – Details unter www.oeamtc.at/meinereise.

 

Rückfragehinweis:

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