Erleichterungen für die Nutzung roter Kennzeichentafel im Ausland

Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert sie am einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulande entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht oder es kann eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. „Die roten Kennzeichen waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das ‚A-Pickerl‘, darauf war“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

 

Mit 12. April 2021 tratt nun eine Erleichterung in Kraft: Seither ist es leichter möglich, die roten Kennzeichentafeln jenseits der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen Tafeln. 

„Wichtig dabei zu wissen: Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann seit dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukalkulieren sind dabei ein paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden müssen“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das „A-Pickerl“ angebracht werden.

 

Länderspezifische Regeln für Radtransport kennen, auf Beleuchtung achten

 

Notwendig bleibt es weiterhin, die länderspezifischen Regeln zur Befestigung des Rades zu kennen. So darf beispielsweise der Fahrradträger auf italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50x50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein. 

In Ungarn wiederum muss überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.

Ob im In- oder Ausland unterwegs, die Kennzeichentafel muss stets so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar ist und nicht beschädigt werden kann. 

„Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges nicht verdeckt wird. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über ‚eigene‘ entsprechende Beleuchtungseinrichtungen“, sagt Juristin Pronebner.

 „Alternativ kann man natürlich Heckträger verwenden, die das Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das ‚normale‘ hintere Kennzeichen um“, sagt die ÖAMTC-Juristin abschließend.

 

Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung oder reisecheckliste.

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