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Aus 80 Kilo werden bei 50 km/h
unglaubliche zwei Tonnen















 

VW Tiguan Allspace


Kurz Notiert

Österreich änderte Regeln zur Kindersicherung im Auto

 

Gurtsicherung ab 135 cm Körpergröße ausreichend - Trotzdem empfiehlt sich Sitzerhöhung, im Ausland liegt Grenze bei 150 cm.

 

Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135 cm – statt bisher ab 150 cm – die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend.

„Wir empfehlen für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden.“ Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister,“ weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Etwas anders sind die Regeln im europäischen Ausland: „Fast alle Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 150 cm Körpergröße, bis 36 kg oder 12 Jahren (Schweiz und Deutschland) fest. Auch deswegen sollte man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern“, empfiehlt Pronebner.

 

ECE-Prüfzeichen als EU-weites „Gütesiegel“ – Kindersitz vorn nur „ohne“ Airbag

 

Europaweit müssen Kindersitze ein ECE-Prüfzeichen vorweisen. Viele Länder Europas schreiben Kindersitze mit mindestens ECE-Regelung Nr. 44/03 vor. 

Parallel dazu besteht seit einigen Jahren die Kindersitznorm ECE R129, auch „i-Size“ genannt. Diese soll künftig als einziger europäischer Standard für Kinderautositze gelten – mit dem Ziel, die Sicherheit auf ein Optimum auszuweiten. 

So dürfen Kinder bis ca. 15 Monate nur noch rückwärtsgerichtet befördert werden.